Vertrag unserer Firma, der Dr. Vet Gruppe, mit der Universität für Veterinärmedizin in Belgrad

VERTRAG
zwischen
FAKULTÄT FÜR VETERINÄRMEDIZIN in BELGRAD
und
Dr. VET Gruppe
über eine Kooperation
Paragraph 1
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
der Fakultät für Veterinärmedizin in Belgrad (im Folgenden“Fakultät“)
und
der Firma ”Dr. VET Gruppe” aus Belgrad (im Folgenden“Firma“)
über eine professionelle Kooperation
bezüglich der Verwendung und Produktion von industriell hergestelltem Futter
für Hunde und Katzen.
Paragraph 2
Die Fakultät kooperiert durch einen verlässlichen Service seitens der Firma durch das
Institut für Ernährung und Botanik sowie Prof. Dr. Dragan Safer.
Paragraph 3
Die Fakultät verpflichtet sich:
- chemische Analysen der Vitamin- und Mineralienzusammensetzungen für Hunde- und Katzenfutter gemäß der serbischen Rechtsvorschriften im Rahmen der o. g. Kooperation durchzuführen.
- die Produkte der Firma durch ihre Fachleute zu testen.
- wissenschaftliche Erkenntnisse zur Tiernahrung an die Fachleute der Firma weiterzugeben und bei der Verbesserung der Vitamin- und Mineralienzusammensetzungen für die Produktion von Hunde- und Katzennahrung mitzuwirken.
- jährliche Qualitätskontrollen der Firmenprodukte durchzuführen und durch ein Qualitätssiegel auf dem jeweiligen Produkt sichtbar zu machen.
- die Untersuchung von nicht kurierten Funktionsstörungen bei Tieren nach dem Einsetzen der Firmenprodukte zu unterstützen, jedoch besonders bei Funktionsstörungen des Stoffwechsels und
- in anderen Bereichen der Hunde- und Katzenfutterproduktion zu unterstützen und dabei eventuell auftauchende Probleme anzugehen.
Pharagraph 4
Die Firma verpflichtet sich:
- den Fachleuten der Firma zusammen mit den Fachleuten der Fakultät zu ermöglichen, die Aufgaben aus Paragraph 4 des vorliegenden Vertrags zu erfüllen und
- die Empfehlungen der Fachleute der Fakultät und die Ergebnisse von Fakultät und Firma umzusetzen zu helfen.
Paragraph 5
Die Fakultät verpflichtet sich mindestens vier Mal pro Jahr chemische Analysen der Vitamin- und Mineralienzusammensetzungen für Hunde- und Katzenfutter für jedes Produkt gemäß der serbischen Rechtsvorschriften durchzuführen. Dem Vertragspartner wird hierzu jeweils einen Rabatt von 20% gewährt.
Paragraph 7
Die Kooperation wird durch diesen Vertrag vom 1. Januar 2018 bis zm 31. Dezember 2018 vereinbart.
Paragraph 8
Beide Vertragsparteien erkennen die Rechtssprechung eines ordentlichen Gerichts an. Gerichtsstand ist Belgrad, Serbien.
Paragraph 9
Der Vertrag wird auf sechs identischen Exemplaren unterschrieben, von denen jede Parteil jeweils drei Exemplare erhält.
